no patents on beer! — Rechtlicher Hintergrund

No patents on beer!

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Rechtlicher Hintergrund: Schlupflöcher schließen!

Die europäischen Gesetze verbieten Patente auf „Pflanzensorten und Tierrassen sowie im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren“ (Artikel 53 des Europäischen Patentübereinkommens und Artikel 4.1 der EU Richtlinie 98/44 ) .

Dieses Verbot wurde in den letzten Jahren kontrovers diskutiert. Dabei geht es unter anderem um folgende Punkte:

  1. Was sind „im wesentlichen biologische“ Verfahren zur Züchtung?
  2. Wenn die „Verfahren“ nicht patentierbar sind, was ist dann mit den so gezüchteten Pflanzen und Tieren – dürfen diese trotzdem patentiert werden?
  3. Wie kann verhindert werden, dass patentierbare Erfindungen im Bereich der Gentechnik auch auf die Züchtung konventioneller Sorten ausgeweitet werden?

Die EU-Kommission, das Europäische Parlament und die Regierungen der EU Mitgliedsstaaten haben sich jetzt festgelegt: Pflanzen und Tiere aus konventioneller Zucht dürfen ebenso wenig patentiert werden, wie die entsprechenden Verfahren. Lediglich im Bereich der Gentechnik gibt es patentierbare Erfindungen, wenn beispielsweise neues Erbmaterial direkt in die Zellen eingeführt wird.

Das Europäische Patentamt hat bereits über 100 derartiger Patente auf konventionelle Züchtung erteilt. Im Dezember 2016 wurde die Erteilung weiterer Patente in diesem Bereich ausgesetzt. Doch das Patentamt schafft gleichzeitig weitere Schlupflöcher: So will das EPA auch in Zukunft Patente erteilen, wenn zufällige Mutationen zur Zucht genutzt werden, oder Verfahren zur Auswahl von Pflanzen oder Tieren beansprucht werden. Diese zeigen die aktuellen Prüfbescheide des Amtes. Dies widerspricht der Rechtsauffassung der EU, wie sie von der EU-Kommission formuliert wurde.

Zudem ist die Reichweite der Patente, so wie sie derzeit vom EPA erteilt werden, nicht beschränkt: Werden Pflanzen oder Tiere mit bestimmten Eigenschaften patentiert, erstrecken sich diese Patente auf alle Pflanzen oder Tiere mit diesen Eigenschaften, unabhängig davon, ob sie per Gentechnik verändert wurden oder aus konventioneller Züchtung stammen. Damit werden die Verbote einer Patentierung konventioneller Züchtung ausgehebelt.

Diese Probleme zeigen sich beispielsweise bei Patenten, wie sie 2016 für die Brauereikonzerne Carlsberg und Heineken erteilt wurden: Die Patente erstrecken sich auf Braugerste, das Brauen von Bier und das Bier selbst. Zudem umfasst das Patent alle Gerstenpflanzen mit diesen Eigenschaften, unabhängig davon, wie sie gezüchtet wurden. Setzt sich das Europäische Patentamt gegenüber der EU durch, werden auch in Zukunft Patente wie die auf Gerste und Bier erteilt werden. Auch Patente, die sich auf Getreide, Verfahren zum Backen und das Brot erstrecken, gibt es ebenfalls bereits.

Jetzt müssen die Regierungen Europas handeln: Gemeinsam können sie im Verwaltungsrat des Europäischen Patentamtes eine schärfere Auslegung der bestehenden Verbote erreichen. Die Regierung der EU-Vertragsstaaten des EPA sind im Verwaltungsrat des EPA repräsentiert und haben dort jeweils eine Stimme. Der Verwaltungsrat des EPA kann per Mehrheitsbeschluss (Dreiviertelmehrheit) rechtlich verbindliche Regeln für die Auslegung der bestehenden Verbote beschließen.

Tatsächlich haben die EU-Regierungen im Februar 2017 eine gemeinsame Initiative im Verwaltungsrat des EPA beschlossen. Schon im Juni 2017 könnte die Entscheidung fallen.

Die Mitgliedsstaaten der EU müssen jetzt im Verwaltungsrat des EPA dafür sorgen, dass die Position der EU dort Bestandteil einer rechtlich verbindlichen Auslegungsregelung wird. Die Verbote müssen dabei so definiert werden, dass

Um dem EPA Grenzen zu setzen, muss die Bundesregierung jetzt aktiv werden. Deswegen jetzt einen Brief an Justizminister Heiko Maas schreiben – er ist der in Deutschland verantwortliche Minister. Link

Hier geht es zu einem Bericht über Patente auf Pflanzen und Tiere: Link